urteilen

urteilen

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ur|teilen ['ʊrtai̮lən] <itr.; hat:
1. seine Ansicht äußern; ein Urteil (2) über jmdn., etwas abgeben:
er urteilte sehr hart über sie.
Syn.: begutachten, beurteilen, bewerten, einschätzen, werten.
Zus.: aburteilen, verurteilen.
2. sich ein Urteil (2) bilden:
man soll nie nach dem ersten Eindruck urteilen.

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ụr|tei|len 〈V. intr.; hatein Urteil abgeben, fällen ● abfällig, gerecht, hart, milde, vorschnell \urteilen; man darf nicht nach dem äußeren Schein \urteilen; dem Erfolg nach zu \urteilen, hat er ...; über etwas od. jmdn. \urteilen

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ụr|tei|len <sw. V.; hat [mhd. urteilen]:
1.
a) ein Urteil (2) [über jmdn., etw.] abgeben, seine Meinung äußern:
über jmdn., etw. u.;
hart, [un]gerecht, [un]parteiisch, abfällig, vorschnell, fachmännisch u.;
b) sich nach etw., auf einen bestimmten Eindruck o. Ä. hin ein Urteil bilden:
nach dem ersten Eindruck u.;
die Äpfel sind nach der Farbe zu u. reif.
2. (Philos.) einen logischen Schluss ziehen u. formulieren.
3.
a) in einem Urteil (1) feststellen, befinden:
das Arbeitsgericht urteilte, die Kündigung sei unwirksam;
b) einen Fall durch ein Urteil (1) in einer bestimmten Weise entscheiden:
das Gericht der zweiten Instanz urteilte anders.

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ụr|tei|len <sw. V.; hat [mhd. urteilen]: 1. a) ein ↑Urteil (2) [über jmdn., etw.] abgeben, seine Meinung äußern: hart, [un]gerecht, [un]parteiisch, abfällig, vorschnell, fachmännisch u.; wie urteilst du über diesen Film?; Indes erinnert er an jene Essayisten und Kritiker, deren Geschmack und Qualitätssinn sich nur dann bewähren, wenn sie über die Arbeiten anderer urteilen (Reich-Ranicki, Th. Mann 214); b) sich nach etw., auf einen bestimmten Eindruck o. Ä. hin ein Urteil bilden: nach dem ersten Eindruck u.; er hat nur nach dem Erfolg geurteilt; Seine Kollegen sind ..., zumindest nach ihrem Gebaren zu u., Söhne arbeitsloser Fabrikarbeiter (Fels, Kanakenfauna 100). 2. (Philos.) einen logischen Schluss ziehen u. formulieren.

Universal-Lexikon. 2012.

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